Pflichtangaben
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Vereinbarung zwischen der Bereit Exklusiv-Immobilien GmbH und ihren Kunden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Bereit Exklusiv- Immobilien.
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragspartner (Verkäufer und Käufer) provisionspflichtig tätig zu werden.
Informationen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Maklers weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung entstehen Provisionsschuldigkeit und mögliche Schadensersatzforderungen.
Verkäufer müssen die Käuferkontaktdaten offenlegen. Der Makler erhält Vollmacht für Grundbucheinsicht und behördliche Akteneinsicht.
Der Makler übernimmt für die Richtigkeit der Objektangaben keinerlei Haftung.
Die Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Provisionsansprüche entstehen auch für Folgegeschäfte, sofern diese auf der ursprünglichen Vermittlungstätigkeit beruhen.
Die Beurkundung erfolgt vor einem Notar nach Wahl der Parteien.
Mit der Inanspruchnahme der Maklerleistung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.
Ansprüche aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren.
Gerichtsstand ist Baden-Baden. Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.